Was macht ein:e Datenschutzbeauftragte*r?
Datenschutzbeauftragte sind seit der DSGVO Novelle im Jahr 2018 so gut wie in allen Betrieben vertreten. Sobald ein Unternehmen personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet, ist die Einhaltung von Datenschutzgesetzen erforderlich. Dafür werden Datenschutzbeauftragte eingestellt, die für das tätige Unternehmen große Verantwortung tragen, da sie sowohl das Grundrecht auf Schutz der eigenen Daten aber auch die digitalen Bedürfnisse und Entwicklungen des Unternehmens im Blick haben. Datenschutzbeauftragte nehmen eine beratende, informative und betreuende Stelle in Unternehmen ein, da sie über die Pflichten im Zusammenhang mit Datenschutz aufklären. Zudem sind sie angestellt, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen.
Berufsbild Datenschutzbeauftragte*r
Datenschutzbeauftragte sind neben der Einhaltung der DSGVO auch für die Beratung innerhalb des Unternehmens zuständig. Mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung, sorgen sie dafür, dass das Unternehmen den besten Prozessablauf zur sichersten Lösung entwickelt. Zu Ihrem Aufgabengebiet zählt daher auch die Klassifizierung von Daten und den Zugriffen darauf. Dadurch zählt es zu ihren Aufgaben die Zugriffe auf personenbezogenen Daten für bestimmte Nutzer:innen zu reglementieren oder gar zu verbieten. Dadurch sind Datenschutzbeauftragte auch für die Glaubwürdigkeit des Unternehmens zuständig, da bei einem funktionierenden Datenschutz das Vertrauen zu Kund*innen verbessert, die Unternehmenswerte geschützt und dadurch die Marke gestärkt wird. Die Einhaltung des Datenschutzes wird somit zu einem wichtigen Wettbewerbsvorteil.
Ein weiterer Aufgabenpunkt ist die Erstellung und Einhaltung eines Datenschutz-Konzepts. Dieses enthält alle Informationen zur Erfassung, (Langzeit-)Speicherung, Verwaltung, Weitergabe und Löschung von personenbezogenen Daten (sowohl der Daten von Kund*innen als auch Unternehmenseigene Daten). Dadurch soll einer inkorrekten Verwendung vorgebeugt werden aber die Daten auch vor Manipulation, logischen und physikalischen Angriffen geschützt sein.
Um die Einhaltung des Datenschutzes nach außen zu tragen, arbeiten Datenschutzbeauftragte vor allem mit den Bereichen IT und Marketing zusammen.
Große Unternehmen sind zur Bestellung einer*eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Ihre Arbeit untersteht immer den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der Aufsichtsbehörde.
Die Aufgaben von Datenschutzbeauftragte
- Umsetzung der DSGVO
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO
- Analyse von Datenschutzprozessen
- Durchführung von Schulungen und Beratungen
- Erstellung von Gutachten
- Erstellung von Verfahrensverzeichnissen (Umgang mit persönlichen Daten)
- Erstellung eines Datenschutz-Konzepts und Überwachung der Einhaltung
Die Ausbildung, Berufsaussichten und Karrierechancen
Datenschutzbeauftragte müssen Kenntnisse über Datenverarbeitungsprozesse, IT-Sicherheit und Datenschutzbestimmungen aufweisen können. Die Grundlage hierfür bieten diverse Ausbildungen an berufsbildenden, höheren Schulen (HTL) oder ein technisches Studium. Außerdem kann durch die Absolvierung eines Lehrgangs oder diverser Kurse ein Quereinstieg ermöglicht werden, sofern grundlegendes IT-Know-How vorhanden ist.
Durch die laufende Digitalisierung und Anpassung von dieser sollte eine Bereitschaft zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen bestehen. Vor allem Kurse zur Analyse von Gefahrenquellen, mobile IT-Systeme, Datenschutzlecks aber auch über physikalische, organisatorische Sicherheitsmaßnahmen sind hierbei sehr wichtig. Teilweise werden diese auch betriebsintern durchgeführt.
Die Berufsaussichten stehen sehr gut, da die Digitalisierung fortschreitet und dadurch in vielen Unternehmen die Angst auf Hacker-Angriffe steigt. Zudem ist eine Rechtspflicht zur Einführung eines Compliance-Management-Systems geplant, wodurch Fachleute im Bereich Datenschutz benötigt werden.
Das Gehalt von Datenschutzbeauftragte
Datenschutzbeauftragte verdienen in Österreich bei Einstig laut Kollektivvertrag ein Bruttogehalt von durchschnittlich € 2.300,- bis € 3.200,- pro Monat. Die tatsächliche Höhe hängt dabei sehr stark vom jeweiligen Bildungsniveau ab und kann je nach Einsatzgebiet und Unternehmen variieren. Im Angestelltenverhältnis steht es dem*der Arbeitgeber:in natürlich frei, eine Überzahlung je nach Qualifikation zu leisten.