Was macht ein:e Fahrlehrer:in?
Fahrlehrer:innen bilden ihre Schüler:innen in theoretischen und praktischen Teilen aus, um diese auf die zu absolvierenden Prüfungen vorzubereiten, durch welche sie die Lenkberechtigung des jeweiligen Fahrzeuges erhalten.
Berufsbild Fahrlehrer:in
Durch ihren Unterricht vermitteln Fahrlehrer:innen, wie das jeweilige Fahrzeug gefahrenlos zu lenken ist und welche rechtlichen Grundlagen bzw. Verkehrsregeln dabei beachtet werden müssen. Darüber hinaus bringen sie ihren Schüler:innen technische Grundlagen bei, die zur Lenkung des jeweiligen Fahrzeuges benötigt werden.
Für den Berufseinstieg ist eine gesetzlich geregelte Ausbildung zu absolvieren, welche wiederum an einige Voraussetzungen geknüpft ist. Die Ausbildung darf nur durch ermächtigte Ausbildungsstätten erfolgen. Künftige Fahrlehrer:innen sollten darüber hinaus insbesondere technisches Interesse, Kommunikationsfähigkeit, didaktisches Verständnis, rasche Reaktions- und hohe Konzentrationsfähigkeit, ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Interesse an dem/den jeweiligen Fahrzeug/en mitbringen.
Die Aufgaben von Fahrlehrer:innen
- Theoretische Schulung planen und leiten
- Praktischen Fahrunterricht geben
- Fahrschüler:innen betreuen/anfallende Fragen beantworten
- Teils administrative Tätigkeiten
Die Ausbildung und Karrierechancen
Wie oben kurz erwähnt, ist zur Ausübung des Berufes eine gesetzlich geregelte Ausbildung und die abschließende Lehrbefähigungsprüfung zu absolvieren. Um überhaupt an der Ausbildung teilnehmen zu dürfen, müssen folgende Punkte erfüllt werden:
- Lenkberechtigung seit min. 3 Jahren
- Lenkpraxis von min. 3 Jahren
- Keine schwereren Verstöße gegen Verkehrsvorschriften
- Vertrauenswürdigkeit
Die abschließende Prüfung gliedert sich in einen mündlichen und schriftlichen Theorieteil sowie einen Praxisteil und kann (wie die Ausbildung selbst) nur an ermächtigten Ausbildungsstätten (z.B. am BFI) absolviert werden.