Was macht ein:e Geschäftsführer:in?
Zur Leitung einer Gesellschaft und deren Vertretung nach außen wird von den jeweiligen Gesellschafter:innen ein:e oder mehrere Geschäftsführer:innen bestellt. Da eine Gesellschaft ohne bestellte Geschäftsführung handlungsunfähig wäre, fallen dieser auch einige Aufgaben und Pflichten zu.
Berufsbild Geschäftsführer:in
Die Geschäftsführer:innen sind einerseits für alle internen Abläufe und demnach für die Leitung des Geschäftes verantwortlich. Dazu gehört bspw. auch die Einberufung und Leitung von Generalversammlungen (mit den Gesellschafter:innen) sowie die Umsetzung bzw. Einhaltung der dabei getroffenen Beschlüsse. Andererseits vertreten die Geschäftsführer:innen die Gesellschaft nach außen bzw. vor Behörden, Ämtern, Gerichten usw.
Um als Geschäftsführer:in tätig werden zu können, wird theoretisch keine gesonderte Ausbildung vorausgesetzt. Umso wichtiger ist es, dass diese Kompetenzen wie logisch-analytisches und vernetztes Denkvermögen, hohes Interesse an bzw. Wissen über wirtschaftliche Themen und Marktentwicklungen, höchstes Verantwortungsbewusstsein, ein möglichst breites Wissen in rechtlichen Angelegenheiten, stark ausgeprägte Kommunikations- und Präsentationsfähigkeiten, Verhandlungsgeschick, Führungsfähigkeiten und äußerst selbstsicheres Auftreten mitbringen.
Die Aufgaben von Geschäftsführer:innen
- Vertretung der Gesellschaft nach außen
- Übernahme aller geschäftsleitenden Tätigkeiten
- Einberufung und Leitung von Generalversammlungen sowie die Protokollierung ebendieser
- Beschlüsse der Generalversammlung aufnehmen und umsetzen
- Vereinbarungen des Gesellschaftsvertrages nachkommen
- Zahlung der Stammeinlagen einfordern und prüfen
- Leitung der Buchführung
- Erstellung, Kontrolle und Zeichnung des Jahresabschlusses (und Übermittlung an Gesellschafter:innen)
- Auskunftserteilung an Gesellschafter:innen
- Maßnahmen bzgl. Kapitalerhaltung und -sicherung
- Rechtliche Maßnahmen (Anmeldungen/Einträge beim Firmenbuch, Vertretung vor Gericht, Anmeldung einer etwaigen Insolvenz, etc.)
- Uvm.
Die Ausbildung und Karrierechancen
Auch wenn keine spezielle Ausbildung vorausgesetzt wird, erscheint angesichts der zu übernehmenden Aufgaben/Pflichten eine wirtschaftlicher/juristischer Studienabschluss bzw. eine andere fundierte kaufmännische Ausbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung in leitenden Positionen als angebracht. Immerhin muss der*die Geschäftsführer:in von den Gesellschafter:innen bestellt werden – hier kann nur mit höchster Vertrauenswürdigkeit (welche durch angegebene Ausbildungen/Berufserfahrung untermauert werden kann) gepunktet werden. Einzige Voraussetzung für die Bestellung: Die jeweilige Person muss voll handlungsfähig sein.
Wie leicht ersichtlich wird, ist bereits vor Bestellung in eine solche Position eine meist lange Karriereleiter emporzusteigen – es handelt sich demnach viel mehr um ein Berufsbild, auf welches oft jahrelang hingearbeitet werden muss und äußerst selten um einen Beruf, der direkt nach einer absolvierten Ausbildung begonnen werden kann (Ausnahmen bestätigen die Regel).