Dein Anker im Job: Was du über den Kollektivvertrag wissen musst
Für einen harmonischen Arbeitsalltag ist es unabdingbar, seine Rechte gegenüber dem Unternehmen zu kennen. Viele Arbeitnehmer:innen in der Steiermark halten Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und die jährliche Lohnerhöhung in Österreich für eine Selbstverständlichkeit im Arbeitsvertrag. Aber das stimmt nicht. Dafür gibt es den Kollektivvertrag. Gewerkschaften verhandeln ihn jährlich mit Arbeitgeber:innen neu aus und stecken damit die Rechte und Pflichten beider Parteien ab. Wir haben zusammengefasst, was du darüber wissen musst.
Was ist der Kollektivvertrag?
Beim Kollektivvertrag handelt es sich um eine schriftliche Abmachung zwischen den Gewerkschaften in Österreich und den Vertreter:innen der Wirtschaftskammer oder anderen freien Arbeitgeber:innen. Er wird jährlich neu verhandelt. Der Gewerkschaftsbund versucht dabei, bessere Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer:innen zu schaffen. Für nahezu jeden Job gibt es einen eigenen Vertrag, der bei der Wirtschaftskammer Österreich gelistet ist. Die Bestimmungen darin sind dann für alle Arbeitnehmer:innen in diesem Fachbereich gültig, das Arbeitsgesetz gibt dabei nur den Rahmen vor.
In Österreich sind 98 Prozent aller Beschäftigten durch Kollektivverträge geschützt.
Die Vereinbarungen dürfen nicht gegen Verfassungs-, Bundes- und Landesgesetze verstoßen. Damit ein Kollektivvertrag gültig wird, muss er beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingereicht werden. Nach den Verhandlungen wird er anschließend in der Wiener Zeitung kundgemacht - und erhält somit an diesem Datum seine Gültigkeit.
Was steht im Kollektivvertrag?
Der Kollektivvertrag ist essenziell, um faire Arbeit zu gewährleisten. Er regelt in der Steiermark und allen anderen Bundesländern die Rechte und Ansprüche der Arbeitnehmer:innen, die gesetzlich nicht vorgegeben sind. Das betrifft zum Beispiel den Euro Mindestlohn nach Tätigkeitsstufen und die Arbeitszeiten. Im Inhalt des Vertrags können außerdem folgende Vereinbarungen getroffen werden.
Vertragliche Vereinbarungen:
- Jährliche Lohnerhöhung
- Bezahlung von Überstunden und anderen besonderen Arbeitszeiten wie Nachtzuschlag, Schichtzulage, Wochenend- und Feiertagszuschlag
- Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld)
- Anspruch auf Aufwandsentschädigung
- Boni für Erschwernisse oder Gefahren
- Diäten und Kilometergeld bei Dienstreisen
- Bezahlung bei Freistellung durch persönliche Dienstverhinderungen
- Freizeitansprüche (z.B. Hochzeit, Umzugstage, Beerdigungen, etc.)
- Länge der Kündigungsfrist
Gleiches Recht für alle: Was bringt mir der Kollektivvertrag?
Der Kollektivvertrag sichert den Arbeitnehmer:innen der Steiermark viele Ansprüche, vor allem aber den Mindestlohn. Oft entstehen durch ihn sogar günstigere Regeln als gesetzlich vorbestimmt. Er sorgt dafür, dass für eine ganze Branche die gleichen Standards bei Löhnen und Arbeitsbedingungen herrschen. Das verhindert, dass Angestellte gegeneinander ausgespielt werden.
Sein Inhalt sichert auch gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen eines Sektors.
Zusammenfassend schafft er ein Machtgleichgewicht zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen und schützt letztere vor Ausbeutung und Lohndumping.
Wie und wann schließe ich einen Kollektivvertrag ab?
Um den Abschluss des Vertrags musst du dich als Angestellte*r nicht kümmern - das übernehmen die Gewerkschaften zusammen mit der Wirtschaftskammer Steiermark oder anderen freiwilligen Arbeitgeber:innen. Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat, desto besser ist die Verhandlungsbasis. Der Vertrag ist erst abgeschlossen, wenn beide Parteien zu einer Einigung gekommen sind.
Kann ich mehr als den im Vertrag vereinbarten Mindestlohn verdienen?
Kollektivverträge enthalten einen Mindestlohn für Dienstnehmer:innen. Eine Bezahlung darunter ist gesetzlich nicht zulässig. Wichtig für Beschäftigte ist, dass es auch die Möglichkeit gibt, im Bewerbungsgespräch ein höheres Gehalt als den Mindestlohn zu verhandeln. Das nennt man "Überzahlung". Eine gute Verhandlungsbasis dafür hast du zum Beispiel, wenn deine Qualifikation oder deine Ausbildung das übertreffen, was in der Ausschreibung vorgegeben wird. Grundsätzlich gibt es in jedem Geschäftszweig eine Bereitschaft zur Überbezahlung. Meist sind zwischen 10 und 20 Prozent über dem KV üblich.
Welche Unterschiede zwischen Kollektivverträgen gibt es?
Jährlich werden in Österreich über 450 Kollektivverträge abgeschlossen. Welcher KV für dich gültig ist, hängt von der Branche ab, in der du arbeitest. Außerdem macht es einen Unterschied, ob du ein:e Arbeiter:in oder Angestellte*r bist. Damit du weißt, welcher Vertrag für dich gültig ist, muss in jedem Unternehmen ein aktueller Kollektivvertrag ausliegen. Welche aktuellen Bestimmungen für die häufigsten Branchen festliegen, haben wir hier aufgelistet und verlinkt:
Kollektivvertragliche Abweichungen nach Branchen:
Was passiert, wenn gegen den Kollektivvertrag verstoßen wird?
Der Kollektivvertrag steht rechtlich über dem Arbeitsvertrag. Das heißt, dass es strafbar ist, wenn Regelungen im Arbeitsvertrag gegen ihn verstoßen. Das bringt für Unternehmen auch Sanktionen mit sich. Schau dir deshalb beide Verträge genau an. Wenn dir ein Verstoß auffällt, wende dich an die Arbeiterkammer - dort wird dir Rechtsauskunft gegeben und der Sachverhalt überprüft.
Ich bin kein Mitglied einer Gewerkschaft. Gilt der Kollektivvertrag dennoch für mich?
In diesem Fall gilt in Österreich die “Außenseiterwirkung”: Das heißt, dass du kein Mitglied einer Gewerkschaft sein musst, damit der Kollektivvertrag für dich Wirkung trägt.
Meine Branche hat keine Arbeitnehmer-vertretung. Kann ich dennoch auf einen KV zurückgreifen?
Wenn deine Berufsgruppe keine Arbeitnehmervertretung gebildet hat, gilt der sogenannte Mindestlohntarif. Falls dein:e Arbeitgeber:in keiner kollektivvertragsfähigen Körperschaft angehört, kommt er zur Geltung. Das ist nur bei wenigen Berufsgruppen der Fall, dazu gehören zum Beispiel Hausgehilf*innen und oder Hausbesorger:innen. Für ihn gilt ebenfalls Rechtsverbindlichkeit und die gleichen Rechtswirkungen wie beim KV.
Wird der KV-Mindestlohn in brutto oder netto angegeben?
Insofern nicht anders im Vertrag vermerkt, wird der Mindestlohn in brutto angegeben.