Der Urlaubsanspruch

Die schönste Zeit im Jahr steht bevor – Urlaub! Doch damit diese in vollen Zügen genossen werden kann, solltest du ein paar Dinge im Vorhinein wissen und berücksichtigen. Wie viele Urlaubstage stehen dir zu und was passiert, wenn du deinen Anspruch nicht aufbrauchst, im Urlaub krank wirst oder gar aus dem Unternehmen ausscheidest? Wir haben uns für dich mit dem Thema Urlaubsanspruch auseinandergesetzt und in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.

Der Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch – Grundsätzliches

Pro Arbeitsjahr hast du einen Anspruch von 5 Wochen bezahltem Urlaub. Der Urlaubsanspruch für das Jahr beginnt mit jenem Tag, an dem dein Arbeitsverhältnis mit deinem neuen Arbeitgeber startet. In manchen Betrieben wird auch das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart. Die 5 Wochen entsprechen in dem Fall 30 Werktage (eine Arbeitswoche inkl. Samstag eingerechnet, beispielsweise im Handel) oder 25 Werktage (bei einer Arbeitswoche von Montag bis Freitag).

Wenn du das 26. Arbeitsjahr erreicht hast, erhöht sich dein Urlaubsanspruch um eine zusätzliche Woche. Diese zusätzliche Woche Urlaubsanspruch bekommst du automatisch und hierbei werden auch Schul- und Studienzeiten mit einberechnet.

Hierzu noch folgende Details:

Zusammenrechnung der Dienstzeit beim selben Arbeitgeber

Um das erhöhte Urlaubsmaß zu erreichen sind neben den Dienstjahren des laufenden Arbeitsverhältnisses folgende Faktoren noch mit einzuberechnen:

  • Alle unmittelbar vorangegangenen Arbeitsverhältnisse (auch Lehre),
  • Jede Dienstzeit beim Arbeitgeber, die nicht länger als 3 Monate unterbrochen wurde

Folgende Dienstzeiten werden nicht angerechnet. Wenn die Unterbrechung durch

  • Kündigung des Arbeitnehmers,
  • unbegründeten vorzeitigen Austritt oder
  • verschuldete fristlose Entlassung

eingetreten ist.

Anrechnung Dienstzeiten anderer Arbeitgeber und Schulzeiten etc.

Für die Dienstzeit werden dir auch folgende Wartezeiten angerechnet, um das erhöhte Urlaubsausmaß zu erreichen:

  • Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern im Inland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die mindestens 6 Monate gedauert haben
  • Dienstzeit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, insofern sie ebenfalls mindestens 6 Monate gedauert hat
  • Entwicklungshelferzeiten

Schulzeiten

Bei der Schulzeit werden Zeiten an einer allgemeinbildenden höheren, berufsbildenden mittleren oder höheren Schule mit höchstens 4 Jahren berücksichtigt. Die gesamte Anrechnung der Schulzeiten mit Vordienstzeiten ist mit 7 Jahren begrenzt.

Hochschulstudium

Hier werden dir für das Hochschulstudium maximal 5 Jahre angerechnet, insofern es erfolgreich abgeschlossen ist.


Urlaubsanspruch zum Beginn des Arbeitsverhältnisses

Wenn du neu in ein Unternehmen eingetreten bist, wächst dein Urlaubsanspruch in den ersten 6 Monaten im Verhältnis zu der Zeit, die du schon in deiner neuen Firma bist. Das heißt, wenn du:

  • 2 Wochen tätig bist, ist dein Urlaubsanspruch ca. 1 Arbeitstag bzw. Werktag
  • 1 Monat tätig bist, bekommst du ca. 2 Arbeitstage bzw. Werktage
  • 2,5 Monate tätig bist, ca. 5 Arbeitstage bzw. Werktage

Ab dem siebten Monat hast du den Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub – die vollen 5 Wochen – erreicht. Mit Beginn des 2. Arbeitsjahres hast du den gesamten Urlaubsanspruch dann zu Beginn des neuen Arbeitsjahres.


Ausmaß deines Urlaubsanspruches

Wenn du regelmäßig nur 5 oder weniger Arbeitstage beschäftigt wirst, wird der Urlaub wie folgt errechnet. Hier eine Auflistung der Urlaubsansprüche, bei Voll- oder Teilzeitbeschäftigung:

  • 5 Tagewoche; Anspruch auf 25 Arbeitstage
  • 4 Tagewoche; Anspruch auf 20 Arbeitstage
  • 3 Tagewoche; Anspruch auf 15 Arbeitstage
  • 2 Tagewoche; Anspruch auf 10 Arbeitstage
  • 1 Tagewoche; Anspruch auf 5 Arbeitstage

TIPP:

Es kann auch eine wertneutrale Umrechnung deines Urlaubsanspruches in Stunden vereinbart werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass unter Umständen ein höherer administrativer Aufwand bei der Führung der Urlaubsaufzeichnungen entsteht.

Wer entscheidet über den Zeitpunkt des Urlaubsantritts?

Generell muss der Urlaub zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Weder du darfst einfach ohne Einwilligung deines Arbeitgebers in den Urlaub gehen, noch darf dich dein Arbeitgeber einfach ohne deine Einwilligung „beurlauben“. Wenn dein geplanter Urlaub einmal bewilligt wurde, kann er dir nicht wieder gestrichen werden – außer in Ausnahmesituationen der Firma, wenn sie sehr wichtige wirtschaftliche Gründe, wie einen Betriebsnotstand haben sollte. Falls du hier jedoch schon den Urlaub gebucht hast, muss in diesem Fall der Arbeitgeber die getätigten Kosten wie Stornogebühren übernehmen.

TIPP:

Auch wenn es nach dem Urlaub noch so schwerfällt – sorge dafür, dass du wieder pünktlich an deinem Arbeitsplatz erscheinst. Sonst kannst du unter Umständen deinen Job und deine Ansprüche wegen einer berechtigten Entlassung verlieren.


Krankheit im Urlaub

Wenn es in den Urlaub geht und du eine stressige Zeit hattest, signalisiert dir dein Körper manchmal kurz vor oder auch im Urlaub, dass es jetzt höchste Zeit wird eine Pause einzulegen. Wenn du arichtig krank werden solltest während deines Urlaubes, sind hier ein paar Fakten, die du wissen solltest. Denn unter gewissen Umständen werden dir die Urlaubstage, die du krank sein solltest, nicht verrechnet.

Unterbrochen wird der Urlaub, wenn:

  • Deine Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert
  • Die Erkrankung nicht vorsätzlich/grob fahrlässig herbeigeführt wurde
  • Du dem Arbeitgeber die Erkrankung nach spätestens 3 Tagen mitteilst und
  • Du bei Wiederantritt die Krankheitsbestätigung vom Arzt vorlegst

Die Tage die du im Urlaub krankgeschrieben warst, werden dir dann wieder zu deinem bestehenden Urlaubsguthaben hinzugerechnet.

Wenn der Urlaub wieder vorbei ist – und du immer noch krank sein solltest – musst deinem Arbeitgeber eine Krankschreibung vom Arzt vorlegen.


Urlaubsersatzleistung – nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den offenen Urlaub auszuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Das ist die sogenannte Urlaubsersatzleistung. Dieser offene Urlaub wird aus dem laufenden Jahr aliquot ausgezahlt, wobei hier die bereits konsumierten Urlaubstage nicht zählen. Dies gilt auch für offenen, nicht konsumierten Urlaub aus den Vorjahren.

Die Höhe der Ersatzleistung hängt von

  • der Höhe offener Urlaubstage
  • und der Höhe des Verdienstes ab.

Arbeitslos und Urlaub – geht das?

Natürlich kannst du in den Urlaub fahren, auch wenn du gerade arbeitssuchend bist. Befindet sich dein Urlaubsziel innerhalb von Österreich, läuft dein Anspruch auf das Arbeitslosengeld weiter. Fährst du jedoch ins Ausland, musst du dem AMS melden, dass du für den Zeitraum deines Urlaubs, in einem anderen Land unterwegs sein wirst. Für den Zeitraum, den du auf Urlaub im Ausland bist, wird dir vom AMS kein Geld angewiesen. Du nimmst sozusagen „Urlaub vom arbeitslos sein“. Nach dem Ende deines Auslandsurlaubs, solltest du dich dann auch wieder persönlich beim AMS zurückmelden, ansonsten wird das Geld nicht weiter angewiesen.

TIPP:

Bevor du dich in den Auslandsurlaub, während der Arbeitslosigkeit begibst, kläre ab wie und ob du für den Auslandsaufenthalt einen Krankenversicherungsschutz hast.

Kann mein Urlaubsanspruch verfallen?

Du hast drei Jahre Zeit, deinen Urlaub aufzubrauchen. Wenn du dein Urlaubskontingent Anfang dieses Jahres erhalten hast, bleiben dir nach diesem Jahr noch zwei weitere Jahre Zeit, um dein Urlaub in Anspruch zu nehmen. Die Urlaubstage werden hierbei immer vom ältesten offenen Urlaub abgezogen.

UNSER FAZIT FÜR DICH

Damit du deinen Urlaub einfach planen kannst, solltest du – wie es in den meisten Firmen sowieso gang und gäbe ist – deinen Urlaub rechtzeitig mit deinen Kolleginnen und Kollegen/Abteilung/Chef absprechen, damit du zum gewünschten Zeitraum deinen Urlaub konsumieren kannst. Solltest du im Urlaub für mehr als 3 Tage krank sein, dann gib eine vom Arzt ausgestellte Krankmeldung bei deinem Arbeitgeber ab. Die Krankheitstage werden dir dann wieder deinem Urlaubskontingent gutgeschrieben. Achte auch darauf, dass du den dir zustehenden Urlaub, auch konsumierst. Du hast 3 Jahre Zeit, bevor er verjährt ist.

Achte auch darauf, dass du den Auslandsurlaub beim AMS meldest, falls du arbeitssuchend bist und dir trotzdem mal einen Tapetenwechsel gönnen möchtest. Ansonsten sollte dir für deine Urlaubsplanung nichts weiter im Wege stehen und wir hoffen, dass du deinen Urlaub zur Erholung nutzen kannst und nicht krank wirst!

Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Urlaubsplanung!

Quelle: Arbeiterkammer, WKO

 

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